Schiedsmann Heinrich Morsdorf
Aufgaben des Schiedsmannes
Das Schiedsamt ist dem Gericht bei Streitigkeiten mit geringem Streitwert vorgeschaltet. Die Aufgabe des Schiedsmannes/der Schiedsfrau ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln, so dass diese sich außergerichtlich einigen. Vornehmlich wird das Schiedsamt in Nachbarschaftsstreitigkeiten tätig.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten statt, die in die sachliche Zuständigkeit der Familien- oder Arbeitsgerichte fallen, und Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die in Medien begangen worden sind.
Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeleitet.